Norm
ABGB §1489 IIARechtssatz
Die Erklärung des Schuldners, die von ihm primär geforderte Leistung sei unmöglich, bringt jedenfalls die Verjährungsfrist für den Anspruch auf die an ihre Stelle tretende Ersatzleistung in Lauf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0034444Dokumentnummer
JJR_19601021_OGH0002_0060OB00190_6000000_001