RS OGH 1960/10/26 5Ob365/60

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.10.1960
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Norm

4.DVEheG §24
EheG §55 Abs2 e2

Rechtssatz

Wurde die Ehe schon im Ausland (ohne Wirkung für den österreichischen Rechtsbereich) rechtskräftig geschieden, so kann die im Ausland verbliebene Frau, die nicht bereit ist, dem Mann nach Österreich zu folgen, einer vom Mann nunmehr in Österreich angestrebten Ehescheidung keinen wesentlichen Widerspruch entgegensetzen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 365/60
    Entscheidungstext OGH 26.10.1960 5 Ob 365/60
    Veröff: JBl 1961,326

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0057689

Dokumentnummer

JJR_19601026_OGH0002_0050OB00365_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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