RS OGH 1960/10/27 5Ob386/60

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Veröffentlicht am 27.10.1960
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Norm

ABGB §471 1

Rechtssatz

Ein Zurückbehaltungsrecht an Gegenständen, die bloß zur Benützung eingebracht wurde, steht den Gesellschaftern wegen ihrer Forderungen aus dem Gesellschaftsverhältnis nicht zu. Ihre diesbezüglichen Ansprüche sind aus dem sonstigen Gesellschaftsvermögen zu befriedigen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 386/60
    Entscheidungstext OGH 27.10.1960 5 Ob 386/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0015213

Dokumentnummer

JJR_19601027_OGH0002_0050OB00386_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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