Norm
ABGB §524Rechtssatz
Keine Unterbrechung der Ersitzungszeit, bzw kein Verzicht auf ersessene Dienstbarkeit, wenn nach Ablauf der Ersitzungszeit der Servitutsberechtigte während der Anhängigkeit der actio confessoria um die Erlaubnis des Viehtriebes beim Verpflichteten gebeten hat, um dem Rechtsstreit nicht vorzugreigen bzw Schwierigkeiten bis zur Entscheidung des Rechtsstreites zu vermeiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0012153Dokumentnummer
JJR_19601109_OGH0002_0060OB00405_6000000_002