RS OGH 1960/11/10 2AZR226/59

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1960
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Norm

ABGB §1157

Rechtssatz

Der Arbeitgeber hat einen seinen Arbeitnehmern zur Verfügung gestellten Parkplatz auch dann verkehrssicher zu gestalten, wenn ihn keine Verpflichtung zur Schaffung eines Parkplatzes trifft.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1960:RS0104335

Dokumentnummer

JJR_19601110_AUSL000_002AZR00226_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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