Rechtssatz
Der Anspruch auf Wertminderung besteht ohne Rücksicht darauf, ob der Beschädigte den reparierten Wagen weiter benützt oder ihn verkauft.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0030369Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.04.2019