Norm
ABGB §938 C1Rechtssatz
Was Ehepakten bildet, kann nie Schenkung sein. Es liegt auch keine Schenkung vor, wenn Abweichung vom gesetzlichen Güterstand vereinbart werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0018957Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.04.2021