RS OGH 1960/12/7 6Ob119/60, 6Ob96/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.12.1960
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Norm

ABGB §440

Rechtssatz

In besonders gelagerten Fällen kann Arglist auch dann angenommen werden, wenn in grob sittenwidriger Weise der Veräußerer und der Zweiterwerber im gemeinsamen Zusammenwirken den ersten Erwerber durch ein heimliches Vorgehen hinter seinem Rücken, damit er nicht rechtzeitig gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen kann, um sein Recht aus dem ersten Vertrag bringen wollten. Hiebei kann es auch von Bedeutung sein, ob das betreffende Grundstück dem ersten Erwerber etwa bereits körperlich übergeben worden ist.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 119/60
    Entscheidungstext OGH 07.12.1960 6 Ob 119/60
  • 6 Ob 96/92
    Entscheidungstext OGH 27.06.1962 6 Ob 96/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0015124

Dokumentnummer

JJR_19601207_OGH0002_0060OB00119_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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