Norm
ABGB §294 FRechtssatz
Der Hauseigentümer ist nicht berechtigt, vom Mieter die Rückstellung der von diesem aus ihm gehörigen Brettern im Hof errichteten, beim Auszug entfernten Abortanlage zu begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0009953Dokumentnummer
JJR_19601207_OGH0002_0050OB00440_6000000_001