Norm
ABGB §1120 DRechtssatz
Der Eintritt eines anderen Bestandgebers in den Vertrag kann diesem keine weitergehenden Rechte als dem Vormann verschaffen. Eigenbedarfskündigungen, die im Zeitpunkt des Eingehens des Mietvertrages mit dem Vormann nicht (gemäß § 19 Abs 6 MG) gültig vereinbart werden konnten, können auch mit dem neuen Bestandgeber nach dessen Eintritt in den Vertrag nicht wirksam vereinbart werden (aus der Begründung der nicht veröffentlichten und nicht ausgewerteten Entscheidungen vom 31.01.1951, 1 Ob 55/51 entnommen; Ernst Heinkel AG - "Neue Heimat").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0026207Dokumentnummer
JJR_19601214_OGH0002_0010OB00333_6000000_001