Norm
ABGB §933 IRechtssatz
Das Berufungsgericht kann nicht von Amts wegen auf den in erster Instanz gar nicht eingewendeten, auch nicht zum Gegenstand des erstinstanzlichen Beweisverfahrens gemachten und nur aus Bemerkungen in der Parteienvernehmung erkennbaren Ablauf der Gewährleistungsfrist Bedacht nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0018824Dokumentnummer
JJR_19601221_OGH0002_0010OB00375_6000000_001