RS OGH 1961/1/17 4Ob138/60 (4Ob161/60)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.01.1961
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Norm

ABGB §918 IIa
ABGB §1152
ZPO §273
  1. ABGB § 918 heute
  2. ABGB § 918 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
  1. ABGB § 1152 heute
  2. ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
  1. ZPO § 273 heute
  2. ZPO § 273 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002
  3. ZPO § 273 gültig von 03.07.1925 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 183/1925

Rechtssatz

Bei Bemessung des Entgeltes eines landwirtschaftlichen Arbeiters, der in der Erwartung der Übernahme des Hofes unentgeltlich oder mit niedrigen Bezügen (Naturalentlohnung keine Barentlohnung) gearbeitet hat und nur wegen Nichtzuhaltung der versprochenen Übergabe klagt, ist auch auf die Größe und Leistungsfähigkeit des Betriebes Rücksicht zu nehmen (vgl 4 Ob 60/60 und ZBl 1935/11).Bei Bemessung des Entgeltes eines landwirtschaftlichen Arbeiters, der in der Erwartung der Übernahme des Hofes unentgeltlich oder mit niedrigen Bezügen (Naturalentlohnung keine Barentlohnung) gearbeitet hat und nur wegen Nichtzuhaltung der versprochenen Übergabe klagt, ist auch auf die Größe und Leistungsfähigkeit des Betriebes Rücksicht zu nehmen vergleiche 4 Ob 60/60 und ZBl 1935/11).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 138/60
    Entscheidungstext OGH 17.01.1961 4 Ob 138/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0024555

Dokumentnummer

JJR_19610117_OGH0002_0040OB00138_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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