Norm
RAO §10 Abs3Rechtssatz
§ 10 Abs 3 RAO legt dem Rechtsanwalt lediglich einen Kontrahierungszwang auf, verlangt aber nicht von ihm, daß er den Weisungen der Partei blind erfolgt.Paragraph 10, Absatz 3, RAO legt dem Rechtsanwalt lediglich einen Kontrahierungszwang auf, verlangt aber nicht von ihm, daß er den Weisungen der Partei blind erfolgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0072420Dokumentnummer
JJR_19610119_OGH0002_000BKD00074_6000000_001