Norm
StGB §84 ARechtssatz
Mißhandlungen, die eine Fetteinschwemmung in die Lungenschlagaderäste zur Folge haben, sind angesichts der Gefährlichkeit eine schwere Verletzung im Sinne des § 152 StG. Bei der Abgrenzung zwischen schwerer und leichter Verletzung ist auch die Frage der Gefährlichkeit der Verletzung zu berücksichtigen.Mißhandlungen, die eine Fetteinschwemmung in die Lungenschlagaderäste zur Folge haben, sind angesichts der Gefährlichkeit eine schwere Verletzung im Sinne des Paragraph 152, StG. Bei der Abgrenzung zwischen schwerer und leichter Verletzung ist auch die Frage der Gefährlichkeit der Verletzung zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0092614Dokumentnummer
JJR_19610120_OGH0002_0070OS00166_6000000_001