RS OGH 1961/1/20 2Ob457/60

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Veröffentlicht am 20.01.1961
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Norm

ABGB §1327 f

Rechtssatz

Die vom Dienstgeber des Getöteten an die Witwe bezahlte Zuschußrente ist keine freiwillige Zuwendung, sondern gebührt ihr zufolge kollektivvertraglicher Regelung. Sie ist daher bei der Berechnung des Schadens zu berücksichtigen und vermindert in voller Höhe den Schaden der Witwe.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 457/60
    Entscheidungstext OGH 20.01.1961 2 Ob 457/60
    Veröff: ZVR 1961/175 S 138

Schlagworte

SW: Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0031593

Dokumentnummer

JJR_19610120_OGH0002_0020OB00457_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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