RS OGH 1961/1/25 6Ob16/61

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Veröffentlicht am 25.01.1961
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Norm

EheG §55 b1

Rechtssatz

Die bloße in Form eines Notariatsaktes zwischen Ehegatten getroffene Vereinbarung, mit welcher der Ehegattin ein lebenslänglicher Unterhaltsbeitrag zugesichert wird, läßt allein noch nicht auf die Absicht einer Auflösung der ehelichen und häuslichen Gemeinschaft durch die Ehegattin und damit auf einen mangelnden Willen der Frau zur Fortsetzung der Ehegemeinschaft schließen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 16/61
    Entscheidungstext OGH 25.01.1961 6 Ob 16/61

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0057096

Dokumentnummer

JJR_19610125_OGH0002_0060OB00016_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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