RS OGH 1961/1/25 5Ob19/61

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1961
beobachten
merken

Norm

ABGB §91 C5

Rechtssatz

Der an sich auch während der Zeit einverständlicher Trennung bestehende Unterhaltsanspruch der Frau wird verwirkt, wenn die Frau die ernst zu nehmende Aufforderung des Mannes zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft ohne triftige Gründe ablehnt. Die Frage, ob die Frau aus dem Verhalten des Mannes seinen ernstlichen Willen zur Wiederaufnahme der Gemeinschaft erschließen konnte, ist eine Rechtsfrage.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 19/61
    Entscheidungstext OGH 25.01.1961 5 Ob 19/61

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0047098

Dokumentnummer

JJR_19610125_OGH0002_0050OB00019_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten