Norm
ABGB §91 C5Rechtssatz
Der an sich auch während der Zeit einverständlicher Trennung bestehende Unterhaltsanspruch der Frau wird verwirkt, wenn die Frau die ernst zu nehmende Aufforderung des Mannes zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft ohne triftige Gründe ablehnt. Die Frage, ob die Frau aus dem Verhalten des Mannes seinen ernstlichen Willen zur Wiederaufnahme der Gemeinschaft erschließen konnte, ist eine Rechtsfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0047098Dokumentnummer
JJR_19610125_OGH0002_0050OB00019_6100000_001