RS OGH 2014/6/12 3Ob398/60, 2Ob202/13i

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Veröffentlicht am 01.02.1961
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Rechtssatz

Festhalten an der Rechtsprechung, daß bei faktischer Verhinderung eines Gesellschafters bürgerlichen Rechts und bei Weiterbenützung seiner Anteilsrechte ohne seine Zustimmung durch den anderen Gesellschafter dieser als Geschäftsführer ohne Auftrag rechnungslegungspflichtig ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0024982

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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