Norm
EO §35 AfRechtssatz
Die Wiederaufnahme der Lebensgemeinschaft geschiedener Ehegatten gibt der unterhaltsberechtigten Gattin keinen Anspruch, den Unterhalt exekutiv durchzusetzen, wenn er im Rahmen der Lebensgemeinschaft vom Unterhaltspflichtigen erfüllt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0000956Dokumentnummer
JJR_19610208_OGH0002_03000B00007_6100000_001