Norm
AHG §1 Cd11Rechtssatz
Wenn ein Wehrmachtsangehöriger einen Kraftwagen der Republik Österreich in Ausübung seines Dienstes lenkt, stellt die Fahrt einen hoheitsrechtlichen Akt dar. Der Rechtsweg ist daher gegen den Soldaten unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0050129Dokumentnummer
JJR_19610210_OGH0002_0020OB00026_6100000_001