Norm
JN §42 Abs1 AbRechtssatz
In dem Falle der Überweisung vom ordentlichen Gericht an das Arbeitsgericht nach § 261 Abs 6 ZPO hat die Nichtigerklärung des bisherigen Verfahrens zu unterbleiben.In dem Falle der Überweisung vom ordentlichen Gericht an das Arbeitsgericht nach Paragraph 261, Absatz 6, ZPO hat die Nichtigerklärung des bisherigen Verfahrens zu unterbleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0040204Dokumentnummer
JJR_19610215_OGH0002_0050OB00039_6100000_001