Norm
ABGB §530 BRechtssatz
Mangels einer anderen Vereinbarung gibt eine einzige, nicht mit Verletzungen verbundene Mißhandlung dem Ausgedingsberechtigten in der Regel nicht die Befugnis, an Stelle des ihm gebührenden Naturalunterhaltes eine Geldrente zu verlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0014985Dokumentnummer
JJR_19610222_OGH0002_0030OB00087_6100000_001