Norm
AußStrG §19Rechtssatz
Die Einwendung des Verpflichteten im Rekurse, die Übergabe eines Kindes sei wegen des Widerstrebens nicht möglich, ist mittels Klage nach § 36 Z 1 EO geltend zu machen.Die Einwendung des Verpflichteten im Rekurse, die Übergabe eines Kindes sei wegen des Widerstrebens nicht möglich, ist mittels Klage nach Paragraph 36, Ziffer eins, EO geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0000917Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2013