RS OGH 1961/3/1 5Ob65/61

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Veröffentlicht am 01.03.1961
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Norm

ABGB §986 A

Rechtssatz

Es ist im Zweifel anzunehmen, daß die Parteien durch die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel die Geldwertverminderung erfassen wollten, die sich gegenüber dem Geldwert zur Zeit des Vertragsabschlusses, nicht aber gegenüber dem Geldwert des ersten Zahltages ergeben werde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0024176

Dokumentnummer

JJR_19610301_OGH0002_0050OB00065_6100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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