Norm
ABGB §1295 IIf2Rechtssatz
Die Kosten eines zur Hereinbringung des Schadens gegen einen Dritten geführten Prozesses können als Schaden im Amtshaftungsprozeß eingeklagt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
RAEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0023504Im RIS seit
08.03.1961Zuletzt aktualisiert am
13.06.2024