RS OGH 1995/2/9 1Ob93/61 (1Ob94/61); 1Ob56/59 (1Ob57/59); 1Ob147/60; 1Ob237/70; 5Ob203/72; 1Ob124/73

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Veröffentlicht am 08.03.1961
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Rechtssatz

Die Kosten eines zur Hereinbringung des Schadens gegen einen Dritten geführten Prozesses können als Schaden im Amtshaftungsprozeß eingeklagt werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

RA

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0023504

Im RIS seit

08.03.1961

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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