Norm
JN §24 Abs2Rechtssatz
Zur Entscheidung über den Rekurs gegen die Zurückweisung einer im Zuge eines Rechtsmittelverfahrens erfolgten Abweisung einer im Zuge eines Rechtsmittelverfahrens erfolgten Ablehnung von Richtern des Rechtsmittelsenates des Gerichtshofes erster Instanz ist der Oberste Gerichtshof berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0045998Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.07.2015