Norm
ABGB §1091 A1Rechtssatz
Für die Annahme einer Unternehmenspacht ist nicht entscheidend, ob der Eigentümer des Bestandobjektes oder sein Vormann das Unternehmen selbst betrieben haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0024849Dokumentnummer
JJR_19610405_OGH0002_0010OB00155_6100000_001