Norm
ABGB §184a Abs1 Z2Rechtssatz
Die Amtswegigkeit der Aufhebung der Adoption wegen ernstlicher Gefährdung des Wohles der Wahlkinder schließt Antragsrecht und Beschwerderecht der Beteiligten nicht aus. Von einer ernstlichen Gefährdung durch Aufrechterhaltung der Adoption kann bei gleich großer oder größerer Gefährdung durch Aufhebung der Adoption nicht die Rede sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0048810Dokumentnummer
JJR_19610412_OGH0002_0060OB00157_6100000_001