RS OGH 1961/4/12 5Ob69/61

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Veröffentlicht am 12.04.1961
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Norm

ABGB §1284 Ae

Rechtssatz

Der "Unvergleichsfall" liegt auch vor, wenn die Befürchtungen des Ausgedingsberechtigten, er werde beim Verpflichteten schlecht behandelt werden, begründet sind und es ihm aus triftigen Gründen nicht zugemutet werden kann, sich in den Haushalt und in die Verpflegung des Verpflichteten zu begeben.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 69/61
    Entscheidungstext OGH 12.04.1961 5 Ob 69/61

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0025516

Dokumentnummer

JJR_19610412_OGH0002_0050OB00069_6100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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