Norm
ABGB §1284 AeRechtssatz
Der "Unvergleichsfall" liegt auch vor, wenn die Befürchtungen des Ausgedingsberechtigten, er werde beim Verpflichteten schlecht behandelt werden, begründet sind und es ihm aus triftigen Gründen nicht zugemutet werden kann, sich in den Haushalt und in die Verpflegung des Verpflichteten zu begeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0025516Dokumentnummer
JJR_19610412_OGH0002_0050OB00069_6100000_002