Rechtssatz
Rückwirkende KollV können auch solche Dienstnehmer erfassen, deren Dienstvertrag im Zeitpunkt des Kollektivvertragsabschlusses bereits beendet war, wenn das Dienstverhältnis in die Zeit der Rückwirkung des KollV fällt (vgl SZ 31/152 bezüglich Ruhestandsverhältnis).Rückwirkende KollV können auch solche Dienstnehmer erfassen, deren Dienstvertrag im Zeitpunkt des Kollektivvertragsabschlusses bereits beendet war, wenn das Dienstverhältnis in die Zeit der Rückwirkung des KollV fällt vergleiche SZ 31/152 bezüglich Ruhestandsverhältnis).
Entscheidungstexte
Schlagworte
ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0065002Im RIS seit
02.05.1961Zuletzt aktualisiert am
13.03.2025