RS OGH 1961/5/5 2Ob177/61

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.05.1961
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Norm

ABGB §473
ABGB §474
ABGB §492

Rechtssatz

Eine Wegedienstbarkeit könnte nur zur besseren Benützung des herrschenden Grundstückes, nicht aber zur besseren Benützung einer anderen, weiter entfernt gelegenen, im Eigentum des Pächters des herrschenden Grundstückes stehenden Liegenschaft ersessen werden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 177/61
    Entscheidungstext OGH 05.05.1961 2 Ob 177/61
    JBl 1961,547

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0015133

Dokumentnummer

JJR_19610505_OGH0002_0020OB00177_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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