RS OGH 1961/5/16 3Ob209/61

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Veröffentlicht am 16.05.1961
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Norm

TEG 1950 §1
TEG 1950 §3

Rechtssatz

Strenger Maßstab bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Todeserklärung in jedem einzelnen Falle unter Bedachtnahme auf das Ergebnis von Suchaktionen. Es kommt darauf an, ob Leben und Tod des Vermißten für einen denkenden Menschen gleichmäßig ungewiß sind, wobei es auch von Bedeutung ist, ob der Vermißte in eine mit Gefahren verbundene Lage geraten ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 209/61
    Entscheidungstext OGH 16.05.1961 3 Ob 209/61
    Veröff: EvBl 1961/313 S 403

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0075677

Dokumentnummer

JJR_19610516_OGH0002_0030OB00209_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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