Norm
ABGB §1438 ERechtssatz
Der Dienstgeber kann nicht ein wegen Versäumnis nach § 60 ASVG verwirktes Recht auf Abzug des auf den Versicherten entfallenden Beitragsteiles im Wege einer Aufrechnungseinwendung geltend machen.Der Dienstgeber kann nicht ein wegen Versäumnis nach Paragraph 60, ASVG verwirktes Recht auf Abzug des auf den Versicherten entfallenden Beitragsteiles im Wege einer Aufrechnungseinwendung geltend machen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0033990Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.12.2017