RS OGH 2018/12/20 3Ob218/61, 1Ob163/18d

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Veröffentlicht am 24.05.1961
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Rechtssatz

Der Ersatz des Wertes der besonderen Vorliebe gemäß § 1331 ABGB soll keine Entschädigung dafür bieten, daß die Sache zeitweise nicht in ordnungsgemäßem Zustand war.Der Ersatz des Wertes der besonderen Vorliebe gemäß Paragraph 1331, ABGB soll keine Entschädigung dafür bieten, daß die Sache zeitweise nicht in ordnungsgemäßem Zustand war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0031864

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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