RS OGH 1977/3/3 5Ob160/61, 4Ob544/76, 7Ob536/77

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Veröffentlicht am 31.05.1961
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Rechtssatz

Das unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossene Geschäft ist bei Nichteintritt dieser Bedingung nicht zustandegekommen; für diesen Fall gebührt dem Handelsvertreter keine Provision.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0029416

Dokumentnummer

JJR_19610531_OGH0002_0050OB00160_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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