Norm
nöGVG §1Rechtssatz
Wurde um die Genehmigung der Grundverkehrskommission nicht angesucht, dann ist das Gesuch abzuweisen, wenn der Grundbuchsrichter Zweifel hat, ob das Grundstück landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0066104Dokumentnummer
JJR_19610531_OGH0002_0050OB00168_6100000_002