Norm
KO §28 Z1Rechtssatz
Bei einer Anfechtung nach § 28 Z 1 KO findet eine Umkehrung der Beweislast auch dann nicht statt, wenn sich die Anfechtung gegen den Ehegatten oder einen nahen Angehörigen richtet.Bei einer Anfechtung nach Paragraph 28, Ziffer eins, KO findet eine Umkehrung der Beweislast auch dann nicht statt, wenn sich die Anfechtung gegen den Ehegatten oder einen nahen Angehörigen richtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0064262Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.02.2013