Rechtssatz
Eine Fahrt ist dann nicht mit Willen des Halters unternommen worden, wenn die Fahrt ganz aus dem Rahmen des Vorgesehenen fällt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0058472Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.08.2019