Norm
WEG 1975 §17 Abs1Rechtssatz
Ein Gebäudeverwalter, der entgeltlich Kaufverträge über zu errichtende Eigentumswohnungen verfaßt und bei Verbücherung derselben als Parteienvertreter einschreitet, begeht Winkelschreiberei; die Erteilung einer Verwaltervollmacht seitens der Wohnungskäufer vermag daran nichts zu ändern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0082700Dokumentnummer
JJR_19610623_OGH0002_0060OB00205_6100000_001