Rechtssatz
Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Rechtsansicht, daß das in § 14 AnerbenG geregelte Ausgedingsrecht des überlebenden Ehegatten durch letztwillige Verfügung ausgeschlossen werde könne.Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Rechtsansicht, daß das in Paragraph 14, AnerbenG geregelte Ausgedingsrecht des überlebenden Ehegatten durch letztwillige Verfügung ausgeschlossen werde könne.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0087625Dokumentnummer
JJR_19610628_OGH0002_0010OB00299_6100000_002