Norm
ABGB §163 ERechtssatz
Wird vor Feststellung der außerehelichen Vaterschaft von der Mutter gegen den angeblichen Vater wegen des für das Kind geleisteten Unterhaltes ein Anspruch nach § 1042 ABGB mit Klage oder Einrede geltend gemacht, dann ist die Frage der Vaterschaft als Vorfrage zu prüfen und in den Entscheidungsgründen zu erörtern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0048479Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.04.2018