RS OGH 1961/7/12 5Ob233/61, 1Ob483/61, 5Ob265/68, 5Ob101/72, 7Ob776/78, 3Ob701/82, 2Ob164/08v, 5Ob13

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Veröffentlicht am 12.07.1961
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Norm

ABGB §884

Rechtssatz

Die Beweislast zur Widerlegung der Vermutung, dass die Parteien vor Erfüllung der Form nicht gebunden sein wollten (§ 884 ABGB) trifft denjenigen, der das Gegenteil behauptet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0017283

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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