Norm
EO §382 IRechtssatz
Wenn auch die Sicherungsmittel im § 382 EO demonstrativ aufgezählt sind, so können sie dennoch nur auf Antrag erlassen werden. Ein Abgehen des Gerichtes vom Antrag würde einen Verstoß gegen § 405 ZPO bedeuten, der auch im Verfahren über eine einstweilige Verfügung gemäß §§ 78, 402 EO gilt.Wenn auch die Sicherungsmittel im Paragraph 382, EO demonstrativ aufgezählt sind, so können sie dennoch nur auf Antrag erlassen werden. Ein Abgehen des Gerichtes vom Antrag würde einen Verstoß gegen Paragraph 405, ZPO bedeuten, der auch im Verfahren über eine einstweilige Verfügung gemäß Paragraphen 78, 402, EO gilt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0004879Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.02.2019