Norm
EO §36 AdRechtssatz
Verwirkte Einwendungen gegen den Anspruch können nicht nach § 36 EO geltend gemacht werden.Verwirkte Einwendungen gegen den Anspruch können nicht nach Paragraph 36, EO geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0000901Im RIS seit
16.08.1961Zuletzt aktualisiert am
24.01.2024