RS OGH 1961/8/21 3Ob240/61

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.08.1961
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Norm

ABGB §896
ABGB §1431
ABGB §1434

Rechtssatz

Eine Kondiktion kann nur von demjenigen erhoben werden, der tatsächlich geleistet hat. Es wäre denn, daß er nachzuweisen vermochte, es sei ihm der Rückforderungsanspruch zediert worden oder er sei etwa auf Grund des Innenverhältnisses zu einer solchen Forderung berechtigt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 240/61
    Entscheidungstext OGH 21.08.1961 3 Ob 240/61
    Veröff: EvBl 1962/26 S 39 = JBl 1962,35

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0024240

Dokumentnummer

JJR_19610821_OGH0002_0030OB00240_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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