Norm
ABGB §896Rechtssatz
Eine Kondiktion kann nur von demjenigen erhoben werden, der tatsächlich geleistet hat. Es wäre denn, daß er nachzuweisen vermochte, es sei ihm der Rückforderungsanspruch zediert worden oder er sei etwa auf Grund des Innenverhältnisses zu einer solchen Forderung berechtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0024240Dokumentnummer
JJR_19610821_OGH0002_0030OB00240_6100000_001