RS OGH 1961/8/30 2Ob322/61

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Veröffentlicht am 30.08.1961
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Rechtssatz

Bei einem Versäumungsurteil nach § 396 ZPO kann schon begrifflich weder von einer unrichtigen Beweiswürdigung noch von einer Mangelhaftigkeit des Verfahrens die Rede sein.Bei einem Versäumungsurteil nach Paragraph 396, ZPO kann schon begrifflich weder von einer unrichtigen Beweiswürdigung noch von einer Mangelhaftigkeit des Verfahrens die Rede sein.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 322/61
    Entscheidungstext OGH 30.08.1961 2 Ob 322/61
    Veröff: EvBl 1961/506 S 635

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0041093

Dokumentnummer

JJR_19610830_OGH0002_0020OB00322_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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