Norm
ZPO §38Rechtssatz
Kosten der Vorlage der Vollmacht durch einen gemäß § 38 ZPO zugelassenen Anwalt und gerechtfertigter Vertagungsanträge sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig.Kosten der Vorlage der Vollmacht durch einen gemäß Paragraph 38, ZPO zugelassenen Anwalt und gerechtfertigter Vertagungsanträge sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0035737Zuletzt aktualisiert am
16.07.2009