Norm
ABGB §309Rechtssatz
Der Hauptmieter ist zwar nicht Inhaber der vom Untermieter in die Wohnung eingebrachten Sachen, wohl aber Inhaber der von der Ehefrau des Haupmieters eingebrachten und in seinem Haushalt verwendeten Sachen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0010113Dokumentnummer
JJR_19610913_OGH0002_0050OB00279_6100000_001