Norm
NWG §1Rechtssatz
Kein Anspruch auf Einräumung eines Notweges, wenn durch zumutbare Maßnahmen auf dem eigenen Grundstück (Niederreißen einer Mauer) eine Verbindung zum öffentlichen Wegenetz geschaffen werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0070932Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.11.2020