RS OGH 1961/9/20 6Ob275/61

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1961
beobachten
merken

Norm

ABGB §1301

Rechtssatz

Wer einem Angestellten Schmiergelder gegeben hat, um sich Warenbestellungen, jedoch zu normalen Preisen, zu sichern, und deshalb wegen Beihilfe zum Verbrechen der Untreue verurteilt worden ist, braucht nicht dafür einzustehen, daß der ungetreue Angestellte die ihm solcherart rechtswidrig zugeflossenen Provisionen an seinen Dienstgeber nicht abgeführt hat.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 275/61
    Entscheidungstext OGH 20.09.1961 6 Ob 275/61
    Veröff: JBl 1962,387

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0026626

Dokumentnummer

JJR_19610920_OGH0002_0060OB00275_6100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten